Jugendhaus Alte Feuerwache

Jugendhaus Alte FeuerwacheBeitrag von Marina Bereri

• Lage: Axel-Springer-Straße 40/41 (früher Lindenstraße), Südliche Friedrichstadt, Berlin-Kreuzberg
• Architekt: Heinz-Jürgen Drews in Arbeitsgemeinschaft mit Architektur-Büro Durchbruch
• Baujahr: 1991 (Fertigstellung)
• Bauherr: Bund Deutsche Pfadfinder e. V. und Bezirksamt Kreuzberg, Abt. Jugend und Sport

Einführung
Das Gebäude der heutige Stadtteilzentrum „Alte Feuerwache“ in Axel-Springer-Straße 40/41, früher Lindenstraße, wurde die Hauptwache Berlins von 1864 bis 1961 untergebracht. Nach dem Mauerbau wurde nach Charlottenburg umgezogen. Das Gebäude wurde den Bezirksamt übergeben und für einen Zeitraum als Gastarbeiterheim für ausländische Firmenangehörige gedient. 1967 wurde es von einen Generalpächter vermietet.

Heutige Ansicht des Gebäudes, Zustand Juli 2011; Foto: Marina Bereri
Heutige Ansicht des Gebäudes, Zustand Juli 2011; Foto: Marina Bereri

Am 20. März 1939 fand im Hof der Feuerwache eine Löschübung statt, wobei wird es vermuten, dass Kunstwerke, die als „entarteten Kunst“ bezeichnet haben, gebrannt wurden.

Wegen großer Einzug in den Bezirk in den 70er Jahre kam seit 1979 in der Diskussion die Errichtung eines Jugendzentrums in Kreuzberg. Die Standortwahl für dieses Gebäude wurde durch ein IBA-Seminar getroffen. Außer dem heutigen Objekt wurden eine Neubaulösung im Block 28 untersucht.

In März 1983 wurde eine zweitägigen Seminar in der IBA für die Entscheidung über dem Standort des neues Jugendzentrums stattgefunden. Der Architekt Hans-Jürgen Drews wurde zu untersuchen beauftragt, ob das Gebäude der Alte Feuerwache für diesen Zweck geeignet ist. Die Ergebnisse wurden zu einem Gutachten erfasst.

In den Akten des Landesarchivs Berlin wurden Vermerken im Bezug zur IBA von 1979 bis 1988 gefunden. Es wurde keine Akten vom Baubeginn 1989 bis der Fertigstellung des Gebäudes 1991 gefunden. In den Bauaktenkammer Kreuzbergs waren leider keine Akten entsprechend der IBA zu finden.

Ansichtsplan des Erweiterungsbaus, 1986; Quelle: Bauaktenkammer Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Ansichtsplan des Erweiterungsbaus, 1986; Quelle: Bauaktenkammer Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Planungsgeschichte/Demonstrationsziele
Ein Projekt für ein Jugendfreizeit-/Jugendkulturzentrum ging aus dem Wettbewerb „Strategien für Kreuzberg“ und hatte das Ziel die Verbesserung der Situation der Jugendlichen im Quartier.  Das Bezirksamt Kreuzberg wollte aufgrund des weitläufigen Einzugsbereiches in dem Gebiet von einem großen Jugendfreizeitheim mit ca. 220 Plätzen, konzeptiert für Kinder- und Jugendarbeit in Block 28 einrichten.

Am 17. und 18.3.1983 hatte eine Tagung in der IBA mit dem Thema der Planung eines Jugendfreizeitheims in der Südliche Friedrichstadt Berlin – Kreuzberg stattgefunden (Leitung/Koordination: Prof. Karolus Heil, Armando Kaczmarczyk, Wolfgang Süchting, Durchführung/Organisation: Christa E. Daniel, Dagmar Jacobsen). Der Teilnehmerkreis umfasste Erzieher der gebietsnahen Jugendfreizeitheime, Mitarbeiter der außerbetrieblichen Ausbildungsprojekte, Planer, Architekten, Experten der Jugendarbeit (KOMM-Nürnberg) (Jugendbildungsstätte BERCHUM-Hagen), Mitarbeiter der Senats-und Bezirksverwaltung, Vertreter politischer Fraktionen und Vertreter der Stadtteilkommission Südliche Friedrichstadt. Der Anlass war die zwei mögliche Standorte aus Sicht der IBA zu diskutieren, sowie die Kriterien über die Entscheidung. Zwei Hauptfrage wurden gestellt: 1. Welche Konzeption von Jugendarbeit wird den allgemein sozialen Problemlagen und den besonderen des Planungsgebiet gerecht? 2. Welche Erfahrungswerte aus der Praxis der Jugendarbeit sind zu berücksichtigen bei der Standortwahl, Planung und Konzeption des Jugendfreizeitheims?

Erfahrungsberichte andere Jugendfreizeitheime und die Standortalternativen wurden vorgestellt: Der Altbau der Alte Feuerwache in Lindenstraße 40/41 wurde von den Architekt Hans-Jürgen Drews untersucht. Es wurde von den folgende Punkte ausgezeichnet:

• 1. Gebietsübergreifende Lage im Stadtgebiet, die auch eine Versorgung der östlich anschließenden Stadtteile (z.B. Otto Suhr Siedlung) gewährleistet.

• 2. Konfliktfreie Lage durch übergreifende Gewerbenutzung im Block, d.h.  keine unmittelbar angrenzenden Wohnungsnutzungen.

• 3. Externe Erschließung von der Oranienstraße aus mit angelagerten Spiel- und Freiflächen.

• 4. Möglichkeit der `Anneigung´ des Altbaus durch Mitarbeiter an Umbaumaßnahmen sowie Mitbestimmung der Jugendlichen an der Gestaltung und Nutzung des Gebäudes.

• 5. Originalität des Gebäudes und sein Name Feuerwache ermöglichen die Identifikation der Nutzer mit „ihrem“ Gebäude.

Jugendhaus Alte Feuerwache, Zugang von der Oranienstraße, Zustand Juli 2012; Foto: Gunnar Klack
Jugendhaus Alte Feuerwache, Zugang von der Oranienstraße, Zustand Juli 2012; Foto: Gunnar Klack

Die Feuerwache sollte vor dem unaufhaltsamen Verfall durch einen Träger gerettet werden, der Wohnen, Vereinsleben und bezirkliche Jugendarbeit integrieren und unterstützen wurde. Die Bewohner waren gegen einer Verdrängung von Mitbewohner aus, die sich zwangsläufig ergeben würden. Der Hauptmieter des ganzes Gebäudes vermietete zu Vereine und die Untermieter hatten sich keine Konflikte entstehen zu lassen bemüht. Der Position der Hauptmieter war jetzt verunsichert.

Über die Neubaulösung im Block 28 (Lindenstraße, Oranienstraße, Ritterstraße, Alte Jakobstraße) untersuchte der Architekt Axel Liepe die Integration des Gebäudes in das bestehende blockübergreifende Bebauungskonzept des noch zu etwa zwei Dritteln unbebauten Geländes. Die Planung des Jugendfreizeitheims hatte die Vorgabe des städtebauliches Konzeptes und die zukünftige Nutzung Block 28 berücksichtigt. Die Integration ins bestehende städtebauliche Konzept ermöglichte zugleich Angebot an Frei, Grün- und Spielflächen zulässt, der den Umständen entsprechend die geringsten Störungen der angrenzenden Wohnnutzungen erwarten lässt. Dieser Standort war eingeschränkt geeignet zu bewerten: die geforderten Außenflächen nur eingeschränkt realisierbar waren. Die Nähe der Außenflächen zu angrenzenden Büro bzw. Wohngebäude würde zu Nutzungskonflikte führen. Anderseits war die Nähe zu Wohnungen erlaubte gute Erreichbarkeit: Zweitnutzung als Nachbarschaftsheim.

Zusammenfassend wurde zugestimmt, dass die Alte Feuerwache anzueignendes Jugendhaus bildete, im Vergleich zu den Neubau, das als ein geöffnetes Nachbarschaftsheim für alle Altersgruppe eignetet. Beide Standorte konnten für die verschiedene Nutzung beizubehalten. Das Jugendfreizeitheim musste langsam wachsen, um verändert Bedürfnisse und Anforderungen anzupassen. Das bestehende Raumprogramm wurde bearbeitet. Die Vorstellungen und die Ergebnisse bildeten die Grundlage.

Das Gutachten im Auftrag der IBA Berlin Gmbh (Verfasser: Dipl.-Ing H.J Drews Architekt BDA-Dipl-Marion Wilbert, Mitarbeiter: Dipl.-Ing. Enno Maass) von September 1983 beschreibt der Zustand des Gebäudes und sein künftiges  Nutzungskonzept. Die Richtlinien, die dort zusammenfassend waren, wurde in der Planung berücksichtigt. Es laut wie folgend: Anlass und Aufgabe des Gutachtens ist  die Untersuchung des Block 24, Bestandteil der Südliche Friedrichstraße, die unter dem Generalthema „ Entwicklung einer städtebaulichen Neuordnung“ im Rahmen der IBA strukturiert wird. Neben den alternativen Standort Block 28 wird untersucht, in welche Form das Jugendfreizeitheim unterzubringen ist.

Das Vorderhaus der ehemalige Feuerwache stammt aus dem Jahre 1913 und der nördliche Seitenflügel aus dem Jahre 1896. Nach Mauerbau 1961, die Feuerwache verlor da ihre Funktion und wurde 1969 in Arbeitswohnheim (Kapazität 200 Betten) umgewandelt.

Ansichtszeichnung Jugendfreizeitheim, Gutachten 1983; Quelle: Landesarchiv Berlin
Ansichtszeichnung Jugendfreizeitheim, Gutachten 1983; Quelle: Landesarchiv Berlin

Städtebauliche Situation:
Block 24 lag im nordwestlichen Bereich der Südliche Friedrichstadt und wurde von Lindenstraße, Kommandantenstraße, Alten Jakobstraße und Oranienstraße begrenzt. Die Kommandantenstraße grenzte direkt an der Mauer und zum Territorium der DDR gehörte. Die Erschließung erfolgte aus dieser Straße nur bedingt möglich, eine Stichstraße führte von Oranienstraße ins Blockinnere, die die Lindenstraße und Kommandantenstraße liegenden Wohn und Gewerbebauten erschließt. Die Gebäude spiegelten noch die Nutzungsstrukturen wieder, die sich hier im zentralen Bereich der ehemaligen Reichshauptstadt befanden, z.B. Königlichen Staatsdruckerei, heute Bundesdruckerei.

Der Standort für das Jugendfreizeitheim wird von den folgende Punkte ausgezeichnet:

• 1. Gebietsübergreifende Lage im Stadtgebiet, die auch eine Versorgung der östlich anschließenden Stadtteile (z.B. Otto Suhr Siedlung) gewährleistet.

• 2. Konfliktfreie Lage durch übergreifende Gewerbenutzung im Block, d.h.  keine unmittelbar angrenzenden Wohnungsnutzungen.

• 3. Externe Erschließung von der Oranienstraße aus mit angelagerten Spiel- und Freiflächen.

• 4. Möglichkeit der `Aneignung´ des Altbaus durch Mitarbeiter an Umbaumaßnahmen sowie Mitbestimmung der Jugendlichen an der Gestaltung und Nutzung des Gebäudes.

Da das Gebäude so groß ist, ist eine Doppel- und Mehrfachnutzung Ziel des Um- und Ausbaues. Eine langfristige Vergabe der Räume soll harmonisiert mit der Nutzergruppe Jugendfreizeitheims. Die Bewirtschaftung soll zu den Träger übergeben: Das Deutsches Gewerkschaftsbund (DGB) sucht geeignetes Gebäudes für Unterbringung von Jugendgruppen.

Heutige Nutzung
Das Haus wird heutzutage zur Zeit überwiegend von Vereinen, Clubs, Wohngruppen und Gewerbemietern genutzt. 63 ständig hier wohnenden Personen und bis zu 620 Jugendlichen (Alter 17–25) mitgenutzt als Treffpunkt der verschiedenen Vereine und Clubs.

Bauzustand
Eine eingehende Bausubstanzuntersuchung war im Rahmen dieses Gutachtens nicht möglich. Die Instandsetzung wird in Beziehung zu Nutzungsformen und Einschätzung der Instandsetzungskosten geplant. Einige Gebäudeteile sind schon von Bewohner renoviert und ein Neubauwert aufweise.

Über die künftige Nutzung gibt es zwei Alternativen:

Jugendfreizeitheim (Alternative A)

Die Planung wurde vom Bezirksamt Kreuzberg, Abt. Jugend und Sport dem erarbeitete vorläufiger Bedarfsprogramm zugrunde gelegt: 220 Plätzen konzipiert für Kinder und Jugendarbeit nach den Richtlinien der Senatsverwaltung für Raumprogramm von Jugendfreizeitheim.

Jugendfreizeit-, Kultur- und Ausbildungsstätte (Alternative B)
Eine angestrebte Nutzungskonzept in 4 Bereich wurde mit dem Deutschen  Gewerkschaftsbund (DGB) gegliedert:

• 1. Neben betriebseigenen Jugendgruppe (z.B. AEG-, Borsig-Handwerkgruppen) sollten auch sogenannte Neigungsgruppe (Chor, Theater, Kabarett) mit kulturelle Aktivitäten (Fotolabor, Werkstatt usw. sowie ein Veranstaltungsraum für 150 Personen).

• 2. Berlin Besucher bis zu 25 Personen: Übernachtungsräume mit notwendige Nebenräume

• 3. Ausländerberatungsstelle, täglich bis zu 150 in Einzelgesprächen beraten werden

• 4. Integratives Element: „gemütliche Kneipe“ mit Restauration, Billiard- und Tischtennisraum, Bücherei u. Mediathek, Fetenraum, ausgewiesen für alle Jugendlichen zugänglich zu sein.

In der Realisierung dieses umfassendes Konzeptes liegt die Chance in Südliche Friedrichstadt ein Jugendhaus entstehen zu lassen in dem Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten sowie Ausbildungs- Kultur- und Freizeiteinrichtungen angeboten werden.

Planungskonzeption
Bei der Ausarbeitung des an den Nutzungsvorstellungen des DGB entwickelten Konzeptes und seiner Realisierung in der vorhandenen Gebäudesubstanz wurde deutlich, dass sich das Gebäude ohne größere baulichen Aufwand zu einem Jugendhaus mit unterschiedlichen Nutzungen und Aktivitäten umgestalten lässt.
Es ist möglich, in der ehemaligen Feuerwache eine Struktur zu entwickeln, in der sich die verschiedenen Nutzungen gegenseitig ergänzen und stützen können d.h. auch dass die  Einrichtungen wie Bücherei, Veranstaltungssaal und „Kneipe“ auch in dieser Stadtrandlage sinnvoll ausgelastet wären. Ebenso wären auch die Räume und Werkstätten durch die Mitnutzung anderer Gruppen besser gelastet.
Bebauungskonzept

Das Bebauungskonzept sieht den Abriss des eingeschossigen Gebäudes am nördlichen Seitenflügel vor. Dadurch wird es möglich die Stichstraße die in diesem Bereich vom 10m auf 4 m einengt ist, in ihrer gesamten breiten weiterzuführen Der Hof wird durch zwei zweigeschossige Anbauten an den Seitenflügeln geschlossen, sodass der gesamte Gebäudekomplex räumlich gefasst wird. Der Verbindungsgang zwischen den Neubauten im 1. OG lässt eine Torsituation entstehen. Durch die hiermit verbundene Einschränkung des Einblicks in den Innenhof erhält dieser einen intimeren Charakter.

Entwurfskonzept
Der Altbau bleibt in seiner Substanz erhalten und durch Einbau von Trennwänden den angestrebten Nutzungen angepasst. Die tragenden Wände werden nur geringfügig verändert (Türbruch). Die Nasszellen, Waschräume, WC-Anlagen und Küchen, sind im Bereich der bestehenden Installationskerne angeordnet. Nicht nur für die Gebäudeteile und die Geschosse, die mit dem Jugendfreizeitheim und vom DGB genutzt werden, sondern auch für die Wohnbereiche sind Grundrisslösungen entwickelt worden, die sich an den Kriterien kommunitäter Wohnformen orientieren. Diese sind als Angebot zu verstehen und sollten bei einer Realisierung mit den Nutzern (Bewohner) abgestimmt werden.

Nutzungsverteilung
Die Räume des DGB´s und des Jugendfreizeitheims befinden sich in den ersten 3 Geschossen des gesamtes Gebäudekomplexes.

EG
KFZ Werkstätten, Schulungsräume, Theater- und Veranstaltungssaal mit Nebenräumen, die „Kneipe“/Restauration, Bücherei, Gymnastiksaal, d.h. alle Räume, die aufgrund ihrer hohen Besucherfrequenz und ihrer verkehrstechnischen Anbindung ebenerdig angeordnet sein müssen.

Grundriss EG, Jugendfreizeitheim, Gutachten 1983; Quelle: Landesarchiv Berlin
Grundriss EG, Jugendfreizeitheim, Gutachten 1983; Quelle: Landesarchiv Berlin

1. OG
Ausländerberatungsstelle nimmt das Vorderhaus und Teil des Seitenflügels in Anspruch. Aufgrund konstruktiven Ausbildung EG Decken (Preußische Kappe) sind Werkräume im südliche Seitenflügel untergebracht.

Grundriss 1. OG, Jugendfreizeitheim, Gutachten 1983; Quelle: Landesarchiv Berlin
Grundriss 1. OG, Jugendfreizeitheim, Gutachten 1983; Quelle: Landesarchiv Berlin

2. OG
Im Vorderhaus Seminar- und Gruppenräume des DGB´s, die auch vom Jugendfreizeitheim  mitgenutzt werden können. Übernachtungsräume für Berlin-Besucher im nördlichen Seitenflügen: schmale Seitenflügen mit kleinen Raumaufteilung und guten Beleuchtungsverhältnisse gut dafür eignet.

Grundriss 2. OG, Jugendfreizeitheim, Gutachten 1983; Quelle: Landesarchiv Berlin
Grundriss 2. OG, Jugendfreizeitheim, Gutachten 1983; Quelle: Landesarchiv Berlin

3. und 4. OG verbleibt die bestehende Nutzung
Die Haupterschließung des Gebäudes erfolgt von Lindenstraße und mit einem Treppenhaus im Vorderhaus, der Seitenflügel mit drei Treppenhäusern vom Hof. Ein fünftes Treppenhaus vom Hof ist stillgelegt und seiner Erschließungsfunktion wird wieder zugeführt. Eine gelegte Stichstraße ist von Oranienstraße zugänglich durch in den Blockinnenbereich.

Grundriss DG, Jugendfreizeitheim, Gutachten 1983; Quelle: Landesarchiv Berlin
Grundriss DG, Jugendfreizeitheim, Gutachten 1983; Quelle: Landesarchiv Berlin

Die Freiflächen entsprechen nicht der nach den Richtlinien Größe und den Innenhof ist für Sportaktivitäten ungeeignet. Das Bebauungskonzept der IBA für Oranienstraße kann vor dem südliche Seitenflügel ein Bolzplatz angeboten wird. Als Ausweichfläche steht der Sportplatz im 300 m entfernten Waldeck Park zur Verfügung.

Blick vom Bolzplatz nach südlichen Seitenflügel, Zustand Juli 2011; Foto: Marina Bereri
Blick vom Bolzplatz nach südlichen Seitenflügel, Zustand Juli 2011; Foto: Marina Bereri

Im Dezember 1983 wurde in der IBA das Projekt zu verschiedenen potenziellen Träge vorgestellt und die folgenden Themen diskutiert: möglich Kooperation sollte ausfindig machen, Fragen über Trägerschaft, spezielle Nutzungsinteressen und Raumbedarf, Überlegungen über Finanzierung. Das Jugendzentrum-Vorhaben war in den Investitionsplan ab 1986 gesichert, da das Jugendfreizeitheim nur ein Drittel ausgelastet wurden: ein Gesamtkonzept müsste verträglicher Nutzungen entwickeln.
Die Diskussion konzentrierte sich auf den Zustand des Gebäudes, die vorhandenen Nutzung und die Situation der Bewohner. Es wurde festgestellt, dass der bauliche Zustand Änderung und weiterreichende Planung erforderte, da es in absehbarer Zeit abbruchreif wurde. Die beabsichtige Nutzung als Jugendfreizeitheim konnte ab 1986 von Bezirk finanziert werden.

Die notwendige Instandsetzung war nur finanzierbar, wenn eine Kooperation mit Träger gab. Wenn alle Anstrengungen erfolglos wären, dann private Interessanten. Dieser „Lösung“ wäre für Mehrzahl der Nutzer nachteilig auswirken aufgrund gegebenen Rechtslage der bestehenden Vertragsverhältnisse.

Die Rechtslage lautet:

Das Gebäude ist Eigentum des Landes Berlin und wird vom Grundstücksamt Kreuzberg verwaltet. Es ist an das Prinzenchor e.V. mit 1-jähringen Mietverträgen seit 10 Jahren verpachtet. Der vorsitzender Herr Feldhorst, der im Haus wohnt, schließt weiter Mietverhältnisse ab. Eine gewerbliche Nutzung war gestattet, aber vorübergehendes Wohnen wird geduldet. Die Wohngruppe haben das Rechtsstatus von Untermietern.
Die Pacht beträgt 2.000 DM mit der Verpflichtung zur baulichen und technischen Instandhaltung. Der Hauptmieter zahlt ein geringes Entgelt für die Nutzung im Verhältnis zu seinen Mieteinnahmen und er sieht sich nicht in der Lage das Gebäude instandzusetzen.

Die Interessenslage potentiellen Träger lautet:

• Abt. Jugend u. Sport ist für die Erhaltung des Gebäudes für die Jugendarbeit und für wohnen von Jugendlichen zuständig. Bei den Verhandlungen um die Trägerschaft sollen jetzigen Nutzer berücksichtigt werden. Betroffenen werden gebeten, sich zu organisieren als Verhandlungspartner und an Konzeption mitarbeiten können.

• DGB, dessen Nutzungsvorstellung in dem Gesamtentwurf enthalten sind, ist in der Mitnutzung nicht mehr interessiert.

• Bund Deutsche Pfadfinder hat Erfahrungen als Träger von Wohn-, Ausbidungs- und Freizeitprojekten für Jugendlichen. Der BDP ist interessiert, das die Verbindung von Wohnen und Arbeiten in den Kiez ermöglicht.

• Deutsche Werkbund sucht nach Werkstätten, um handwerklichen Kurse mit Jugendlichen durchzuführen.

• Verein „Energie und Arbeit“ sucht einen Altbau, um mit arbeitslosen Jugendlichen Energiesparende Erneuerungsmaßnahmen vorzunehmen. Gerade ist ein Konzept entwickelt. Die Beteiligung Bewohnern ist möglich.

• Arbeiterwohlfahrt stellt ihre Nutzungsinteresse vor, wenn es erklärt wird, welche Flächen angeboten werden.

Im Januar 1984 wurde ein Treffen in der IBA mit den Bewohner, Vertretern der Vereine und  den Bund Deutsche Pfadfinder.  Der Vorschlag, dass die Nutzung der südliche Seitenflügel für Jugendfreizeitheim würde für Alternative A des Gutachtens ausreichen, würde begrüßt, vorhanden dass die Vereine und die Wohngruppe. Intergieren werden. Die Bewohner wünschen feste Wohnmietverträge und gleichberechtige Beteiligung an den Verhandlungen um eine Trägerlösung. Deswegen haben der Hausverein „Geeignete Maßnahme eV“ gegründet. Die Bausubstanz des Gebäudes wurde beurteilt, unzureichend in Stand gehalten. Wenn nicht durchgreifende Instandsetzungsmaßnahmen, aufgrund Schäden im Dach, Regenrinnen und Schornsteinen, dann erhebliche Probleme für Primärkonstruktion ergeben werden.

In der folgenden Zeit war der Bezirk unfähig ein Konzept schnell zu entwickeln und eine Kooperation mit einen Träger zu schließen. Schließlich wurde einen Vertrag mit dem Bund Deutsche Pfadfinder abgeschlossen. Der ehemalige Hauptmietern hatte Probleme bei der Planung verursacht und drohte zum Politikum zu werden. Ungefähr nach dem Erstellung des Gutachtens hat er an dem Senator gewendet mit der Bitte einen anderer Ort für das Jugendfreizeitheim zu finden. Wie die Situation gelöst wurde, ist in den Akten nicht vorhanden, vermutlich mit dem Ablauf seiner Mietvertrags. Eine Architektengemeinschaft zwischen der Architekten Drews und Lüttmann (Büro Durchbruch) wurde zwecks der Planung und der Durchführung der Maßnahmen 1985 gebildet.

Im Februar 1986 wurde das Projektstand in einem Text von Marion Wilbert erfasst, wo viele Punkte der Planung erklärt werden:

Demonstrationsabsicht:
Mit dem Ausbau des bestehenden Gebäudes, ergänzt durch einen Neubau, soll nicht nur der Bedarf an Jugendfreizeitheimplätze gedeckt werden sondern vielmehr ein Ort für eine quartiersbezogene Jugend- und Kulturarbeit mit neuen Inhalten und Organisationsformen entstehen. Hiermit soll auch ein Beitrag zur Überwindung der vorherrschenden sozialen Konflikten wie Jugendarbeitslosigkeit und Ausländerintegration geleistet werden. Aus der Nutzungsvielfalt heraus soll sich ein Jugendhaus entwickeln, in dem Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten sowie Ausbildungs-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen angeboten werden, die den Bedürfnissen der Jugendlichen entsprechen.

Durch die Mitarbeit am Projekt und die Mitbestimmung an Gestaltung und Nutzung wird den Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, sich das Gebäude „anzueignen“ und sich mit darin stattfindenden großes und unterschiedliches Raumangebot, eine gute technisch apparative Ausstattung, eine breite und flexible Angebotsstruktur und eine sozialpädagogische Orientierung bilden ein gute Grundlage, mit diesem Projekt die Situation der Jugendlichen im Quartier zu verbessern.

Charakterisierung des Projektes:
Die Einrichtung, die als stadtteilbezogene Begegnungsstätte den Name „Kiezbegegnungsstätte“ erhalten soll, umfasst folgenden Bereiche:

• Jugendfreizeitheim mit Werkstätten für Motorräder, Fotoarbeiten, Druck, Papier, Keramik u.a.

• Tagungsstätte für sowohl bezirksbezogene Bildungsarbeit als auch für westdeutscher und ausländischer Besucher.

• Veranstaltungssaal für Theater, Vorträge, Versammlungen, Filmvorführungen, Feten

• Stadtteilcafe, Kneipe mit Billard, Flipper etc.

• Räume für stadtteilbezogene Beratungs- und Kulturarbeit. Das heißt, sieht das Nutzungskonzept eine Integration der bestehende Wohn- und Künstlergruppen vor, womit eine Legarisierung der dort zur Zeit Wohnenden, ein wesentliches Ziel de IBA und des Bezirksamt Kreuzberg erreicht wird.

Links Hofansicht Blick nach Westen, rechts Veranstaltungssaal, Blick von Hof nach Osten, Zustand Juli 2011; Foto: Marina Bereri
Links Hofansicht Blick nach Westen, rechts Veranstaltungssaal, Blick von Hof nach Osten, Zustand Juli 2011; Foto: Marina Bereri

Planungsverlauf
Ein wesentlicher Planungsfaktor war die frühzeitige Mitwirkung Jugendlicher aus dem Quartier bei der Planung und Programmformulierung durch öffentlichen Colloquien am 17. und 18.3.83. Die durch Erfahrungs- und Informationsaustausch von selbstverwalteten Jugendprojekten aus der BRD und aus Berlin die Standortfrage und die inhaltige Konzeption eines alternativen, bedürfnisorientierten Jugendhauses geklärt werden. Der Standort „ehemalige Feuerwache“ wurde eindeutig favorisiert. Da jedoch, wie zunächst gefordert, ein bezirkliches Jugendfreizeitheim mit traditionellem Raumprogramm nur ca. 1/3 des Gebäudes in Anspruch nehmen würde, wurde ein Nutzungskonzept für das gesamte Gebäude entwickelt.

In mehreren Gesprächsrunden wurden unter Beteiligung der Bewohner, der Stadtteilkommission, dem Bezirksamt Kreuzberg, den verschiedenen Fachverwaltungen des Senats, verschiedener Jugendverbände, des Architekten und der IBA Möglichkeiten der Realisierung dieses Konzeptes und Finanzierung der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen erörtert. Da eine alleinige Nutzung durch das Bezirksamt Kreuzberg nicht realisierbar war, musste ein Träger gefunden werden, der eine Nutzung des Gebäudes, die im Einklang mit den Nutzungen des Jugendfreizeitheimes steht sicherstellt.

Nachdem auch die Bewohner selbst durch Gründung eines Verein als Verhandlungspartner für eine mögliche Trägerschaft auftraten – jedoch nicht zu realisieren war, da Hauptmieter es abgelehnt hat- wurde das Projekt 1985 zu 2/3 vom Bund Deutscher Pfadfinder, einem gemeinnützigen Jugendverband, übernommen.
Die Tatsache, dass hier bauliche Maßnahmen verschieden Träger als eine zusammenhängende Baumaßnahme zu gleicher Zeit in einem Gebäude durchführen werden soll, erforderte eine enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten.

In einem Broschüre von Wolfgang Süchting vom Dezember 1986 ist mitgeteilt, dass nach den konfliktreichen Auseinandersetzungen mit dem Pächter und die mehrfachen Versuchen Träger zu finden, entschied  das Bezirksamt den für das Jugendfreizeitheim selbst aufzubauen und in eigener Regie zu betreiben. Die 2/3 der Fläche wurde ab 1985 als Träger der Bund Deutsche Pfadfinder gewonnen. Der erfolgreiche Abschluss wurde dank der kontinuierlichen Planung der Architekt Drews und dem Einsatz des Bezirksjugendstadtrats G. König erreicht. Die Ausführungsplanung und die Baudurchführung Jugendfreizeitheims und Kiezbegegnungsstätte unter einem Dach, stellten hohe Abstimmungs- und Detailanforderungen an die Architekten, da hier nicht nach Standard geplant und kalkuliert werden kann. Hoffentlich entsprechend den I-Planung 1987 mit dem Umbau begonnen wird und Ende der 80er öffnet.

Das Projekt „Alte Feuerwache“ wurde weiter anhand das Gutachten von 1983 verwirklicht. Ihre ursprüngliche Erscheinung hat sich nicht verändert. Heutzutage befindet sich dort, im Axel-Springer-Straße 40/41, das Stadtteilzentrum „Alte Feuerwache“ (http://www.spinnenwerk.de/alte-feuerwache/index.htm).

Literatur und Quellen:

• Machleidt Hildebrand (Hrsg.), Städtebaulicher Rahmenplan Südliche Friedrichstadt, Berlin-Kreuzberg, Berlin 1984.

• Kleihues, Josef Paul (Hrsg.), Südliche Friedrichstadt, Berlin 1987.

• Landesarchiv Berlin, IBA Archiv, Akten: B Rep 168 IBA Nr. 711, 1359, 1567, 1568.

• Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Bauaktenkammer, Akten: BWA IV 1, Hochb. G 760 III Band 1–5.